Städtische Friedhöfe in Bochum

(Hinweis: Nicht jede Bestattungsart wird auf jedem Friedhof angeboten.)

Sargbestattungen – Einzel-Grabstätten

Reihengrabstätten

Das Grab liegt in einer Reihe von Grabstätten. Die genaue Lage hängt von der Reihenfolge der Beerdigungen auf diesem Feld ab. Grabsteine oder Grabplatten sind erlaubt. Die genauen Regeln dafür finden sich in der Friedhofssatzung. Die Gräber müssen bis zur Einebnung des Gräberfeldes von den Angehörigen oder in deren Auftrag von einer Gärtnerei gepflegt werden.

Pflegfreie Rasenbeete (auslaufendes Modell)

Das Grab liegt in einer Reihe von Grabstätten. Die genaue Lage hängt von der Reihenfolge der Beerdigungen auf diesem Feld ab. Ein Grabstein ist erlaubt. Mobile Grablichter und Blumenschalen dürfen nur auf dem Stein aufgestellt werden. Eine Pflege des Grabes von Seiten der Angehörigen ist nicht nötig. Der Rasen wird regelmäßig vom Friedhof gemäht.

Pflegefreies Rasengrab mit Gestaltungsoption
(Ersetzt nach und nach die pflegefreien Rasenbeete)

Das Grab liegt in einer Reihe von Grabstätten. Die genaue Lage hängt von der Reihenfolge der Beerdigungen auf diesem Feld ab. Oberhalb der Grabstätte befindet sich eine Fläche, die durch eine Steinbekantung eingerahmt ist. Die Fläche wird durch die Friedhofsverwaltung mit geeignetem Material abgedeckt. In dem Bereich kann ein Grabstein und Grabschmuck in Form von Schalen, Töpfen, mobilen Vasen oder Laternen aufgestellt werden. Eine Bepflanzung dieser Fläche ist unzulässig. Der Rasen wird regelmäßig vom Friedhof gemäht.

„Oase der Erinnerung“ auf dem Hauptfriedhof

Dieses Feld wird von der Genossenschaft der Friedhofsgärtner Bochum eG gärtnerisch gestaltet und gepflegt. Im Pflegebetrag ist ein Stein mit Beschriftung enthalten, der aus zwei verschiedenen Modellen ausgesucht werden kann. Andere Steine können gegen Aufpreis erworben werden.

Sargbestattungen – Mehrstellige Grabstätten

Auf jeder städtischen Sarggrabstelle können außer einem Sarg für Erwachsene noch drei Urnen am Kopfende und ein Sarg für ein Kind bis zu einem Lebensjahr am Fußende bestatten werden.

Für alle städtischen mehrstelligen Grabstätten gilt:
Das Nutzungsrecht wird zunächst für 25 Jahre erworben und muss bei weiteren Bestattungen verlängert werden.

Familiengrabstätten (Gruft) für Sargbestattungen

Der Ort der Grabstätte kann individuell unter den zur Verfügungen stehenden Flächen ausgewählt werden, und zwar ein- oder mehrstellig. Grabsteine oder Grabplatten sind erlaubt. Die genauen Regeln dafür finden sich in der Friedhofssatzung. Die Grabstätte muss von den Angehörigen oder in deren Auftrag von einer Gärtnerei gepflegt werden.

Rasenfamiliengrabstätten für Sargbestattungen

Die Grabstätten werden der Reihe nach vergeben, und zwar ein- oder mehrstellig. Grabsteine sind erlaubt. Die genauen Regeln dafür finden sich in der Friedhofssatzung. Mobile Grablichter, Vasen und Blumenschalen dürfen nur auf dem Stein abgestellt werden. Eine Pflege des Grabes von Seiten der Angehörigen ist nicht nötig. Der Rasen wird regelmäßig vom Friedhof gemäht.