Was ist zu tun, wenn der Sterbefall eingetreten ist?
Ist der Sterbefall zu Hause eingetreten, muss der Hausarzt bzw. der ärztliche Notdienst Tel. 0180/5044100 oder der Notarzt Tel. 112 bestellt werden, der den Totenschein vor Ort ausstellt, der dann bei dem Toten verbleibt und dem Bestatter überreicht werden muss.
Ist der Sterbefall im Altenheim oder im Krankenhaus eingetreten, kümmern sich die Einrichtungen um die Erledigung dieser Formalitäten.
Ist der Tod auf öffentlichen Straßen oder Plätzen eingetreten, muss die Polizei Tel. 110 benachrichtigt werden. Die verständigt dann den Notarzt. Die Polizei sorgt auch dafür, dass die Angehörigen benachrichtigt werden.
Der Bestatter Ihres Vertrauens muss informiert werden.
Folgende Unterlagen werden zur Erledigung der Formalitäten von dem Bestatter benötigt:
bei Ledigen: Geburtsurkunde
bei Verheirateten: Heiratsurkunde (Familienstammbuch)
bei Verwitweten: Heiratsurkunde (Familienstammbuch) Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehegatten
bei Geschiedenen: Heiratsurkunde (Familienstammbuch) Scheidungs- bzw. Nichtigkeitsurteil
Zusätzlich:
- Ggf. handschriftlicher „Letzter Wille“ zur Feuerbestattung, Ascheverstreuung bzw. Erdbestattung
- Krankenkassenkarte
- Originale Policen von Lebens- und Sterbegeldversicherungen
- Mitgliedskarten/-Buch der Gewerkschaften (auch vom überlebenden Ehegatten)
- Rentennummern
- Personalausweis, Reisepass
- Schwerbehindertenausweis
Außerdem sollte man die Kontonummer des Girokontos bereithalten um z.B. die Vorschuss- Witwenrente zu beantragen bzw. für eventuelle Rückzahlungen.
Sollte bereits ein Vorsorge-Vertrag abgeschlossen sein, könnten die Urkunden und Versicherungs-Policen bereits bei dem Bestatter hinterlegt sein.
Wenn Dokumente in einer anderen Sprache vorliegen, werden das Original und die Übersetzung benötigt.
Sollten Urkunden bzw. Übersetzungen nicht auffindbar sein, können wir bei der Beschaffung sowie der amtlichen Übersetzung behilflich sein.